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Fumic-Brüder

Lado Fumic

Manuel Fumic

Lado und Manuel Fumic

Verwarnung und Sperre für Lado und Manuel Fumic

bike2b-Redaktion am 17.04.2008 - 19:06 Uhr

Das unabhängige Sportgericht des BDR hat gegen Lado Fumic und Manuel Fumic (beide Kirchheim/Teck) wegen eines erstmaligen Meldepflichtverstoßes eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen. Beide Fahrer hatten für das vierte Quartal 2007 keine so genannte "whereabout information" abgegeben.

"Missed Test Policy"
Mit dem Inkrafttreten der Missed Test Policy zum 01.07.2007 und der damit verbundenen Einführung des Nationalen Testpools, sind die Mitglieder dieses Testpools verpflichtet, der NADA vierteljährlich die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten (Whereabout-Informationen) mitzuteilen. Eine Abgabe dieser Whereabout-Informationen muss nach Ziffer 4, Abs. 1 "Missed Test Policy" seit dem 01.01.2008 ausschließlich über das Meldesystem "ADAMS" erfolgen. Eine Nichtabgabe wird von der NADA als Meldepflichtverstoß bewertet (Art. 2.4 des NADC).

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NADA-Code verlangt dreimonatige Sperre
Da die Abgabe der "whereabout information" auch für das erste Quartal 2008 nicht ordnungsgemäß erfolgte, wurde vom Bundessportgericht ein zweiter Meldepflichtverstoß sanktioniert und - wie im NADA-Code für einen zweiten Meldepflichtverstoß vorgesehen - eine dreimonatige Sperre gegen die Fahrer Lado und Manuel Fumic verhängt. Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb von 14 Tagen beim ebenfalls unabhängig entscheidenden Bundesrechtsausschuss Berufung eingelegt werden.

Quelle:
BDR-Medienservie



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