
Ivonne Kraft

Ivonne Kraft
Verweis gegen Ivonne Kraft
bike2b-Redaktion am 08.07.2007 - 16:31 Uhr
Das Bundessportgericht des BDR hat gegen die Mountainbikerin Ivonne Kraft einen Verweis ausgesprochen, nachdem Kraft beim Bundesliga-Rennen in Heubach positiv getestet wurde. Der Verweis wurde gemäß Art. 262 des Antidoping-Reglements des Radsport-Weltverbandes (UCI) ausgesprochen. Da es sich um ein Verfahren nach dem internationalen Reglement handelt, muss die UCI diese Strafe noch ratifizieren.
Disqualifikation von Heubach
Kraft war beim Rennen in Heubach positiv auf das Asthma-Mittel Fenoterol getestet worden. Sie hatte danach erklärt, dass sie das Asthma-Mittel, das ihre Mutter benutzt, unbeabsichtigt eingeatmet hätte. Nun wurde Kraft nachträglich vom Rennen in Heubach disqualifiziert und muss ihre Preise für diese Platzierung zurückgeben. Diese hat Kraft mittlerweise bereits getan.
Quelle:
BDR Presseerklärung
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